Hausordnung MAGAZIN32

Die Mieter Garagenparks MAGAZIN32 (nachfolgend nur noch „MAGAZIN32“)  sollen nicht nur gerne in das MAGAZIN32 kommen, sondern dort auch einen einwandfrei geordneten und sauberen Betrieb vorfinden. Aus diesem Grund wurde die Hausordnung geschaffen. Auch die gebotene Rücksichtnahme der Mieter untereinander verpflichtet diese, das gesamte Anwesen mit allen Einrichtungen pfleglich, sauber und ordnungsgemäß zu behandeln. Es ist alles zu vermeiden, was zur Beschädigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung beitragen kann.

§1 Benutzung der Mietsache/Untervermietung

(1) Der Mieter darf die Mietsache zum Einstellen von Fahrzeugen aller Art und von Gegenständen, die nicht feuergefährlich sind, nutzen.

(2) In den Mietobjekten gilt generelles Rauch- und Feuerverbot, mit Ausnahme des Außenbereichs.

(3) Feuergefährliche Flüssigkeiten und Stoffe dürfen nicht in den Mietobjekten gelagert werden.

(4) Das Auffüllen, Umfüllen oder Ablassen von Kraftstoff, Öl und sonstigen brennbaren Stoffen sowie das Abstellen von Fahrzeugen, die Brennstoff oder Öl verlieren in den Mietobjekten ist untersagt.

(5) Der Betrieb  von Heizgeräten ist untersagt.

(6) Fahrzeuge oder Teile hiervon dürfen nicht in den Mietobjekten oder auf dem gesamten Gelände gewaschen oder repariert werden.

(7) Der Mieter darf die Mietsache zu anderen als den in §1 (1) bestimmten Zwecken nur mit vorheriger schriftlicher ausdrücklicher Einwilligung der Vermieterin benutzen bzw. Dritten zur Nutzung überlassen.

(8) Dem Mieter ist untersagt, an dem Mietobjekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen vorzunehmen oder Einrichtungen einzubringen.

(9) Dem Mieter ist bekannt, dass auf dem Grundstück, auf dem sich das Mietobjekt befindet, in der Winterzeit keine Räumung von Eis und Schnee erfolgt. Eine Haftung des Mieters hieraus wird ausgeschlossen.

§2 Öffnungs-, Betriebszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten des  MAGAGZIN32 werden aus Gründen der Vereinheitlichung, sowie der Sicherheit und Bewirtschaftung zunächst wie folgt festgelegt:

Mo – So.:    05.00 bis 23.00 Uhr

Die Vermieterin ist berechtigt, im Interesse des MAGAZIN32 und seiner Mieter die Öffnungszeiten, nach billigem Ermessen neu festzusetzen.

§3 Sauberkeit und Reinigung

(1) Müll- und Abfallprodukte, Schachteln, Kisten, usw. sind vom jeweiligen Mieter selbst zu beseitigen. Auf dem Gelände entsorgter Müll wird auf Kosten des jeweiligen Mieters beseitigt.

(2) Die Mieter sollten darauf achten, dass das Gelände sowie die Außenanlage und Garagenplätze nicht unnötig verschmutzt werden bzw. die eigenen Mietobjekte regelmäßig zu säubern sind.

(3) Die Mietsache ist von Ungeziefer freizuhalten. Bei Verdacht auf Ungeziefer kann die Vermieterin eine Untersuchung der Mietsache vornehmen und gegebenenfalls die Desinfektion der Mietsache zu Lasten des Mieters durchführen lassen. Bei etwaigem Auftreten von Ungeziefer ist der Mieter verpflichtet, dies sofort der Vermieterin bekanntzugeben; Schadensersatzansprüche gegen sie sind ausgeschlossen.

(4) Erfüllt der Mieter seine Verpflichtungen nicht, so ist die Vermieterin berechtigt, diese auf seine Kosten ausführen zu lassen.

§4 Ordnung

(1) Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen jeglicher Art (z.B. Waren, Brennstoffe, Verpackungen, Fahrzeuge usw.) außerhalb der Mieträume - insbesondere auf den Gemeinschaftsflächen - ist nicht gestattet. Auch die behördlichen Verbote hierzu sind zu beachten. Die Kosten für den Abtransport unerlaubt abgestellter Gegenstände hat der Mieter zu tragen.

(2) Eine artfremde Nutzung bzw. Zweckentfremdung der Räume (z.B. Kfz-Stellplatz zu Kfz-Reparaturplatz) ist untersagt.

(3) An den Mietobjekten und im gesamten Gelände ist das Anbringen von Firmentafeln, Schildern und sonstigen Werbemitteln nicht gestattet. Widerrechtlich angebrachte Firmentafeln oder Werbung (Plakate, Sticker) werden auf Kosten des Mieters ohne Vorankündigung entfernt.

(4) Die von der Vermieterin dem Mieter beim Einzug übergebenen Schlüssel dürfen nicht an fremde Personen ausgehändigt werden. Der Verlust von Schlüsseln ist der Vermieterin unverzüglich zu melden; sie kann die Kosten für die Erneuerung der Schließanlage verlangen.

§5 Sicherheit des Gebäudes

(1) Soweit ein Mieter das Gelände betritt bzw. verlässt, hat er für das ordnungsgemäße Schließen der Tore und Ausschalten der Lichtanlagen zu sorgen.

(2) Weisungen der Vermieterin oder von der Vermieterin beauftragter Personen, die die Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände betreffen, sind zu befolgen.

(3) Auf dem Hof und den Zugangswegen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Der Hofbereich ist nur für die Dauer der Ladetätigkeit zu nutzen. Mieter dürfen ausschließlich in ihren Mietobjekten oder auf den öffentlichen Flächen vor dem Gelände parken. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Auf dem MAGAZIN32-Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung.

(4) Die Feuerwehrzufahrten/Rettungswege sind ständig freizuhalten.

§6 Sonstige Bestimmungen

Diese Hausordnung und sonstige für den Betrieb oder die Benutzung von Einrichtungen aufgestellten Ordnungen können von der Vermieterin jederzeit geändert werden. Die Änderungen werden den Mietern sofort bekanntgegeben. Durch die Bekanntgabe an die Mieter werden diese Änderungen verbindlicher Bestandteil der Hausordnung.

Mietdauer

Unsere Mietkonditionen:
Die Mindestmietdauer beträgt sechs Monate. Danach verlängert sich das Mietverhältnis um jeweils sechs Monate, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird. Die Miete ist monatlich jeweils im voraus am Monatsanfang per Banküberweisung zu entrichten. Die Nebenkosten werden einmal jährlich oder nach Beendigung des Mietverhältnisses nach Verbrauch abgerechnet.